Sonstige Angaben

Teilbelegungen unterhalb der in den Mediadaten aufgeführten Verkaufsbereiche (VKB) sind nicht möglich.

Beilagenpreise sind nicht rabattfähig.

Beilagenaufträge sind erst nach rechtzeitiger Vorlage eines Musters bindend.

Liegt eine Kennung als Eindruck auf der Beilage vor, ist diese dem Verlag frühstmöglich mitzuteilen.

Beilagen dürfen im Druck und Umbruch nicht zeitungsähnlich sein und keine Fremdanzeigen enthalten.

Der Verlag behält sich die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrages vor, wenn Beilagen für 2 oder mehrere Firmen werben.

Beilagenaufträge werden mit der üblichen Sorgfalt erledigt. Der Verlag leistet jedoch keine Gewähr für Beilagen an bestimmten Tagen und haftet nicht bei Verlust einzelner Beilagen auf dem Vertriebswege.

Eine Alleinbelegung und Konkurrenzausschluss kann der Verlag nicht zusichern. Bei Vorliegen mehrerer Beilagenaufträge für einen Tag können die Prospekte auch ineinander gesteckt der Zeitung beigefügt werden. Bei Beilagen über 50 Gramm Einzelgewicht behält sich der Verlag ein Schieberecht vor.

Die Beilegungs- und Verteilungstoleranzgrenze beträgt 5 %. Bei einem später als 5 Werktage vor Erscheinungstermin stornierten oder verschobenen Beilagenauftrag wird eine Ausfallgebühr von 50 % des Beilagenpreises der jeweils niedrigsten Gewichtsstufe erhoben.

Der Mindestauftragswert pro Verteilauftrag beträgt 300,00 € zzgl. Mwst.

Technische Richtlinien
Wir verweisen auf die technischen Richtlinien für Fremdbeilagen in Tageszeitungen des Bundesverband Druck und Medien e.V., die wir Ihnen bei Bedarf gerne zur Verfügung stellen.

Anlieferadresse
Aschendorff Druckzentrum GmbH & Co. KG
An der Hansalinie 1, 48163 Münster

Anlieferungszeiten
montags bis freitags 7 bis 15 Uhr

Grundsätzliche Hinweise
Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie, sofortige maschinelle Verarbeitung gewährleisten. Eine zusätzlich notwendige manuelle Aufbereitung wird gegebenenfalls in Rechnung gestellt.
Durch Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden oder führen zu Fehlbelegungen.
Beilagen mit umgeknickten Ecken (Eselsohren) bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht zu verarbeiten.

Einsteckauftrag des Verlages
Der schriftliche Beilagenauftrag ist spätestens 8 Tage vor dem Erscheinungstermin schriftlich zu übergeben. Der Beilageneinsteckaufrag beinhaltet folgende Informationen:

  • Beilagentitel oder Artikelnummer bzw. Motiv
  • zu belegendes Zeitungsobjekt und zu belegende Ausgaben bzw. Verbreitungsgebiet mit den entsprechenden Auflagen
  • Einsteck- bzw. Erscheinungstermin
  • Gesamtstückzahl der einzusteckenden Beilagen

Anlieferung der Beilagen
Die Anlieferung im Lager des Verlages oder der Druckerei soll frühestens 5 Arbeitstage und spätestens 3 Arbeitstage frachtkostenfrei vor dem Erscheinungstermin erfolgen. Kosten, die durch nicht termingerechte Anlieferung der Beilagen oder verspäteten Rücktritt entstehen, trägt der Auftraggeber.
Die Anlieferung von bereits vorgewickelten Beilagen ist nur nach Abstimmung mit der verarbeitenden Druckerei möglich.

Digitale Beilagen
Senden Sie bitte eine PDF-Datei Ihres Prospektes (Auflösung 96 dpi, Dokument mit Einzelseiten und identischen Seitenformaten, keine ausgeschossenen Seiten, nicht passwortgeschützt) an: anzeiger@ivz-medien.de
Die Anlieferung der Unterlagen als PDF sollten bis spätestens drei Werktage vor Erscheinungstermin mit der Benamung Kundenname_Erscheinungsterminttmm-jj_Seitenzahl_Varianten erfolgen. Wenn Daten nicht im korrekten Format angeliefert werden, fallen Bearbeitungskosten an.

Zuschussmenge
Beim Einstecken treten technisch bedingte Verluste für das Einrichten der Maschine und beim Verarbeiten ein. Die prozentuale Höhe der Verluste ist abhängig von der Einsteckauflage, der Art der Beilage und der möglichen Kombination mit weiteren Beilagen. In jedem Falle sind mindestens 2 Prozent Zuschuss erforderlich. Fehlstreuungen, Doppelbelegungen und Fehlbelegungen sind nicht völlig auszuschließen.
Beilagenreste werden am Erscheinungstag entsorgt, wenn kein anderslautender Auftrag vorliegt.

Beilagengewicht
Ab einem Gewicht von 70 g/Exemplar ist eine Abstimmung mit dem Verlag erforderlich.

Beilagenformate
Mindestformat: 105 × 148 mm (DIN A6)
Maximalformat: 240 × 330 mm, mit dem Falz an der langen Seite
Die Fremdbeilagen sollen in ihrem Format kleiner sein als das Zeitungsformat, ggfs. ist die Beilage zu falzen. Beilagen, deren Ummantelung ein kleineres oder größeres Format haben als der Innenteil (Loseblattform, geheftet oder zweite Beilage), bedürfen der vorherigen Abstimmung.

Flächengewichte des Papiers für Beilagen
Format DIN A6: ≥ 170 g/m² Formate größer DIN A6 bis DIN A4: mindestens 120g/m² Formate größer DIN A4: mindestens 60 g/m² Mehrseitige Beilagen: ab 4 und bis 6 Seiten: mindestens 60 g/m², ab 8 Seiten: mindestens 50 g/m²

Beilagenbeschaffenheit
Angeklebte Produkte (z. B. Postkarten): Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen anzukleben. Sie müssen bündig im Falz in der Mitte der Beilage angeklebt werden. Postkarten müssen für besseren Halt im Strichleimungsverfahren angeklebt werden. Bei allen Beilagen mit außen angeklebten Produkten ist eine vorherige Abstimmung mit dem Verlag notwendig. Die maschinelle Verarbeitung von Beilagen mit Sonderformaten, Warenmustern oder -proben ist erst nach vorheriger technischer Prüfung möglich. Runde oder herzförmige Beilagen können nicht verarbeitet werden. Von der Richtlinie abweichende Beilagen – z. B. Sonderformate, Warenproben, spezielle Falzarten (z. B. Fensterfalz), besondere Bedruckstoffe – bedürfen der Abstimmung und ggf. eines Testlaufes. Für den Testlauf werden 500 Exemplare benötigt. Beilagen, die bereits eine zweite Beilage oder einen Einleger enthalten, müssen besonders sorgfältig hergestellt werden. Fehlende oder nicht vollständig eingesteckte zweite Beilagen verursachen Fehl- und/oder Mehrfachbelegungen oder machen die Verarbeitung unmöglich.

Platzierung
Die Platzierung hängt von speziellen Voraussetzungen des Trägeproduktes und den technischen Möglichkeiten ab. Wunschplatzierungen erfordern eine Abstimmung.

Falzarten
Verarbeitbar sind: Kreuz-, Wickel- oder Mittelfalz Nicht verarbeitbar sind: Leporello- und Altarfalz Mehrseitige Beilagen mit Formaten größer als DIN A5 (148 × 210 mm) müssen den Falz an der langen Seite haben

Beschnitt
Rechtwinkelig und formgleich geschnitten. Die Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer oder Klebereste aufweisen.

Drahtheftung
Die Rückstichheftung sollte möglichst vermieden werden. Bei Verwendung muss die Drahtstärke der Rückenstärke der Beilage angemessen und keinesfalls stärker als diese sein. Die Klammerung muss ordentlich ausgeführt sein.
Dünne Beilagen sollten grundsätzlich mit Rücken- oder Falzleimung hergestellt werden.
Bei Verblockung durch Draht-Rückenheftung sind Mehrfachbelegungen nicht auszuschließen.

Lagen
Unverschränkte, kantengerade Lagen mit einer Höhe von 10 bis 12 cm (mindestens 50 Exemplare), damit sie von Hand greifbar sind.
Die Ausrichtung der Titelseite (oben/unten sowie Fuß/ Kopf) muss innerhalb einer Lage identisch sein.
Eine Vorsortierung wegen zu dünner Lagen darf nicht notwendig sein.
Einzelne Lagen dürfen nicht verschnürt oder verpackt sein.
Wenn bei nicht stapelfähigen Beilagen die Griffhöhe von ca. 10 bis 12 cm nicht erreicht werden kann, wird eine zusätzliche notwendige manuelle Aufbereitung ggf. in Rechnung gestellt.

Palettierung
Palettenart: Tauschfähige Europalette gem.
EPAL (Euro- pean Pallet Association) EN 13698-1 und UIC.
Die Beilagen müssen sauber gestapelt sein und dürfen nicht über den Palettenrand hinausragen; die Außenseiten der Prospektstapel müssen bündig zur Palette sein.
Ladehöhe ≤ 130 cm
Gewicht ≤ 750 kg
Beilagen sollen generell nicht gebündelt werden – außer es handelt sich um Resthaushalts- oder Direktverteilung und wenn es der Transport (z. B. gegen Verrutschen) nicht anders zulässt.
Beilagen für mehrere Ausgaben bzw. Erscheinungstermine müssen klar gekennzeichnet nach Ausgabe bzw. Erscheinungstermin auf je einer Palette angeliefert werden.
Beilagen sind gegen eventuelle Transportschäden (mechanische Beanspruchung) und gegen das Eindringen von Feuchtigkeit zu schützen.
Um ein Aufsaugen von Feuchtigkeit zu vermeiden und die Lagen vor Schmutz zu schützen, ist der Palettenboden mit einem stabilen Karton abzudecken.
Das Durchbiegen der Lagen ist durch einen stabilen Karton zwischen den Lagen zu vermeiden. Der Stapel erhält gleichzeitig mehr Festigkeit. Hohlräume sind zu vermeiden.
Die Palette ist mit einer stabilen Abdeckung zu versehen. Diese darf nicht überstehen (kein Überschreiten der Abmessungen von 120 cm × 80 cm).
Die Palette darf unter den Kufen nicht umreift oder foliert sein. Der Palettenfuß darf seitlich foliert sein (Strech- oder Schrumpffolie), mit einem Abstand von 2 cm zur Unterseite der
Palettenkufen.
Zur Gewährleistung sind die Paletten an jeder Stirn- und Längsseite mit Palettenzetteln im DIN A4-Format mit folgenden Angaben auszuzeichnen:
(a) Anschrift des Auftraggebers, Kundenname, Absender- und Empfängeranschrift
(b) Beilagentitel oder Artikelnummer/Motiv/Kundenname
(c) zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgabe
(d) Exemplare pro Paket/Lage, Exemplare pro Palette und Gewicht der Palette
(e) Paletten-Nummer durchnummeriert

Packmitteleinsatz
Die Verpackung ist auf das notwendige, zweckdienliche Minimum zu beschränken.
Paletten und Deckelbretter sind im Mehrwegverfahren zu nutzen.
Eingesetzte Papiere, Voll- und Wellpappe sollten nicht imprägniert, nassfest oder beschichtet sein.
Das Bedrucken und Einfärben der Packstoffe ist zu vermeiden.
Palettenbänder sollen aus PE sein, Metallbänder sind aus Unfallverhütungsgründen zu vermeiden.
Kunststoffmaterialien müssen aus PE sein.
Klebebänder und Etiketten sollten aus dem gleichen Material wie der Packstoff sein.
Die Kartonagen müssen recyclingfähig sein.
Als Verpackungsmaterial darf kein Verbundmaterial eingesetzt werden.

Rücknahmeverpflichtung und Entsorgungskosten bei Transportverpackungen
Der Lieferant von Beilagen ist zur Rücknahme der Transportverpackungen verpflichtet. Zu Transportverpackungen zählen insbesondere Paletten, Folien, Zwischen- und Abdecklagen sowie Palettenbänder.
Die Rücklieferung der Transportverpackungen wird durch die Zeitungsdruckerei veranlasst oder es erfolgt die Mitnahme durch den Lieferanten anlässlich einer Folgelieferung bei der Zeitungsdruckerei.
In beiden Fällen kann die sortenreine Erfassung von Verpackungsmaterialien oder eine entsprechende Nachsortierung vereinbart werden.
Die Entsorgungskosten trägt der jeweils rücknahmepflichtige Lieferant.
Alternativ kann auch eine Entsorgung durch die Zeitungsdruckerei vereinbart werden (gegen Erstattung der Entsorgungskosten). In diesem Fall werden die reinen marktüblichen Entsorgungskosten (ohne Transportkosten bis zur Annahmestelle) berechnet. Die Vereinbarung einer Entsorgungskostenpauschale ist zulässig.
Die Benennung von Dritten oder einer Annahme-/ Sammelstelle, die im Auftrag des Lieferanten dessen Rücknahmeverpflichtung erfüllt, ist möglich.

Lieferschein
Die Angaben auf dem Lieferschein müssen denen der Palettenzettel entsprechen.
Der Lieferschein enthält:
• den Beilagentitel
• zu belegendes Zeitungsobjekt und zu belegende Ausgaben bzw. das Verbreitungsgebiet, Erscheinungstermin bzw. -zeitraum
• das Gewicht
• Stückzahl der Beilagen je Palette
• die Anzahl der Paletten
• die Exemplarmengen der Teilund Gesamtmenge
• ein Feld zur Dokumentation des Palettentauschs
• ein Feld für Vermerke
• sowie die korrekte Empfänger- und Absenderanschrift und Telefonnummer für eine Kontaktaufnahme.
Bei Teillieferungen ist ab dem ersten Lieferschein für die folgenden Anlieferungen das jeweilige Datum und die Uhrzeit beim Empfänger auf dem Lieferschein anzugeben. Bei mehr als 3 Anlieferungen empfiehlt sich ein Versandplan über alle Teillieferungen.